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Definition Kosmetik

Begriffsbestimmung

Was ist ein Kosmetikum?

Der Gesetzgeber gibt folgende Definition für ein kosmetisches Mittel (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009):

„Kosmetische Mittel sind Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, äußerlich mit den verschiedenen Teilen des menschlichen Körpers (Haut, Behaarungssystem, Nägel, Lippen und intime Regionen) oder mit den Zähnen und den Schleimhäuten der Mundhöhle in Berührung zu kommen, und zwar zu dem ausschließlichen oder überwiegenden Zweck, diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern und/oder den Körpergeruch zu beeinflussen und/oder um sie zu schützen oder in gutem Zustand zu halten.“

Unter diese Begriffsbestimmung fallen beispielsweise Gesichts- und Körperpflegeprodukte, Sonnenschutzprodukte, Hautreinigungsprodukte, Enthaarungsmittel, Deodorantien und Antitranspirantien, Rasierprodukte, Make-up, Parfüm, Selbstbräunungsprodukte, Haar- und Kopfhautpflegemittel, Haarstylingprodukte und Zahnpflegemittel.

Entsprechend der Definition liegt außerdem nur dann ein kosmetisches Mittel vor, wenn dieses ausschließlich oder überwiegend zu kosmetischen Zwecken bestimmt ist.

Was ist kein Kosmetikum?

Wichtig für die Praxis ist die eindeutige Abgrenzung eines kosmetischen Mittels zu anderen Produktkategorien, z. B. zu Arzneimitteln, Medizinprodukten, Biozid-Produkten oder Lebensmitteln.

Liegt ein Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder zur Verhütung menschlicher Krankheiten vor (Richtlinie 2001/83/EG), so handelt es sich um ein Arzneimittel und nicht um ein Kosmetikum. Ein Arzneimittel ist zum Beispiel eine Creme zur Heilung und Linderung von Neurodermitis.

Desinfektionsmittel, Insektizide und Repellentien (z. B. „Mückenspray“) wiederum unterliegen der Biozidprodukte-Verordnung(EU) Nr. 528/2012 und sind zulassungspflichtig.

Die Zulassung von Arzneimitteln beispielsweise ist im Verhältnis zur Kosmetik deutlich aufwendiger. Hier ist die Beteiligung der Ethikkommission gesetzlich vorgeschrieben, was bei Kosmetika nicht der Fall ist. Aus diesem Grund ist die Abklärung durch einen Experten im Vorfeld immer angeraten – auch um nicht irrtümlich medizinische Wirksamkeiten auf kosmetischen Produkten auszuloben.

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