Institute Dr. Schrader
Analytik von Kosmetika
Qualitätskontrolle von Kosmetika
Auf Packungen kosmetischer Produkte muss nach der Kosmetik-Verordnung EU 1223/2009 die Deklaration der Inhaltsstoffe angegeben sein. Einige dieser Inhaltsstoffe dürfen dabei nur bis zu einer bestimmten Konzentration im Fertigprodukt enthalten sein, was zu kontrollieren ist.
Auch können hinsichtlich bestimmter Inhaltsstoffe besondere Auslobungen erfolgen, deren Richtigkeit überprüft werden muss, um Kundentäuschungen zu vermeiden.
Dadurch sind drei Hauptaspekte für die Notwendigkeit von analytischen Untersuchungen vorgegeben:
- Einhaltung der Kosmetik Verordnung EU 1223/2009 hinsichtlich der Grenzwerte und zulässiger Stoffe
- Richtigkeit der Auslobungen
- Quantitative Kontrolle der wertgebenden Bestandteile
Eine Auswahl unseres Untersuchungsspektrums zeigt die Leistungsfähigkeit unserer Analytik:
- Bestimmung von UV-Filtern
- Bestimmung von Konservierungsstoffen
- Bestimmung von Hautpflegestoffen
- Bestimmung von ausgewählten Vitaminen
- Bestimmung von physikalisch chemischen Parametern
- und viele mehr
Die Verfahren sind von der DAkkS nach DIN EN ISO 17025 akkreditiert unter der Nr.: D-PL-20285-02-00.
In Zusammenarbeit mit einem akkreditierten mikrobiologischen Labor werden weitere Untersuchungen angeboten:
- Konservierungsmittelbelastungstests
- Gesamtkeimzahl
Für die analytischen Messungen stehen folgende Techniken zur Verfügung:
- UHPLC
- HPTLC
- Karl Fischer Titrator
- UV-Fotometer
- Enzym-Test-Kits
- Selektive Probenvorbereitungen
- Stabilitätsprüfungen (Temperatur/Zeit)
Selbstverständlich bieten wir auch nichtroutinemäßige Untersuchungs-Parameter in kosmetischen Produkten an, für die wir gerne entsprechende Methoden erarbeiten.
Kontaktieren Sie uns und wir werden eine Lösung finden.